Wichtige Infos
Liftbetrieb eingestellt

Revisionsarbeiten bis zum Beginn der Wintersaison (voraussichtlich 6. Dezember)

Kassaöffnungszeiten für Saisonkartenverkauf

jeweils Freitag und Samstag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Unterberghornbahnen Gmbh & COKG

Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen, welche im Zusammenhang mit dem Kauf von Tickets und Zugangsberechtigungen durch Gäste (Kunden) erfolgen.

Die einzelnen Skigebiete und Anlagen werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Diese Unternehmer betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanlagen sowie Skipisten und Skirouten jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbstständig. Der Erwerb einer Karte berechtigt den Fahrgast zur Benützung der von der Karte umfassten Anlagen. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jener Seilbahn- bzw. Liftgesellschaft zu Stande, deren Anlagen und Skipisten und Skirouten der Gast gerade benützt.

 

Die allfällige Haftung gegenüber Fahrgästen, sei es auf vertraglicher  oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seil- und Liftanlagen sowie Skipisten und Skirouten trifft daher ausschließlich die Seilbahn-  bzw.  Liftunternehmen, in dessen Skigebiet sich der Vorfall ereignet. Die allfällige Haftung gegenüber den Vertragspartnern, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus, bzw. beim Betrieb und der Benützung der Anlagen (inkl. Pisten und Skirouten) trifft daher ausdrücklich jenes Unternehmen, bei dessen Anlagenbenutzung sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Unternehmen besteht nicht. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, dies gilt nicht für Personenschäden. Straßen, Wegesteige und dergleichen, sowie Spielplätze gehören nicht zu den Anlagen. Die Unterberghornbahnen GmbH & CoKG sind für deren Erhaltung und Zustand nicht verantwortlich. Außerhalb der Wintersaison berechtigt der Erwerb einer Fahrkarte lediglich zur Benutzung der Aufstiegshilfen (je nach Fahrkarte Berg- und/oder Talfahrt). Der konkrete Beförderungsvertrag kommt auch hier mit jenem Bergbahnunternehmen zustande, dessen Aufstiegshilfe der Vertragspartner benutzt. Die Benützung der Aufstiegshilfen (Seilbahnen- und Liftanlagen) setzt den Besitz eines gültigen Skipasses voraus. Das Bergbahnunternehmen schuldet dem Besitzer eines gültigen Skipasses dann keine Beförderung, wenn eine Beförderung aus nicht vom  Bergbahnunternehmen  zu  vertretenden  Gründen  unmöglich  oder   unzulässig ist. Zu solchen Gründen zählen neben witterungsbedingten Einflüssen (z.B. starker Wind) und Lawinengefahr auch Stillstandzeiten wegen vorgeschriebener Wartungen, technischer Störungen, behördlicher Anordnungen und/oder höhere Gewalt (wie z.B. Unruhen, Epidemien, Pandemien oder ähnliches).

 

Grundsätzlich gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die jeweiligen Beförderungs- und Nutzungsbedingungen der einzelnen Seilbahn- bzw. Liftunternehmen.

 
1. Allgemeines

Durch die Nutzung eines gültigen Tickets kommt  zwischen der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG und dem Nutzer ein Beförderungs- und Pistenbenützungsvertrag zustande. Der Kunde akzeptiert hiermit ausdrücklich die hier festgehaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die für die jeweilige Bahn gültigen Beförderungs- und Nutzungsbedingungen der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG.

Dies insbesondere auch in Bezug auf die Tarifbestimmungen, die Preislisten und die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen der einzelnen Anlagen laut Aus- hang. Ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen oder AGB, die Missachtung gänzlicher oder teilweiser Sperren von Skiabfahrten und Anlagen sowie das wiederholte Nichtbefolgen von Anweisungen der Mitarbeiter der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG kann den Ausschluss von jeder Beförderung und den ersatzlosen Entzug des Tickets bzw. der Saisonkarte sowie gegebenenfalls eine Strafanzeige bei der zuständigen Behörde zur Folge haben.

Dasselbe gilt bei vorsätzlicher Beschädigung von Eigentum der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG oder ehrenbeleidigendem und kridaschädigendem Verhalten zum Nachteil der Unterberghornbahnen GmbH &CoKG.

 
2. Tickets

Der Erwerb eines gültigen Tickets ist ausnahmslos an den Kassen und Verkaufsautomaten der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG, online über www.bergbahnen-koessen.at und allfälligen Partnern möglich. Für die Geltend-machung eines Sondertarifes besteht entsprechende Ausweispflicht. Für den Erwerb von Langzeitkarten (z.B. Saisonkarten) sind ein Ausweis sowie ein Lichtbild erforderlich, welches der Käufer selbst mitzubringen hat. Für den Erhalt des Familienbonus bei Kindern ist darüber hinaus ein Alters- und Familiennachweis erforderlich. Tickets und Berechtigungsnachweise bei eventuellen Sondertarifen sind den Bediensteten und Kontrolleuren der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG auf Verlangen vorzuweisen.

Das gültige Ticket berechtigt den Inhaber zur Benützung aller in Betrieb stehender Anlagen innerhalb der Geltungsdauer nach den Tarif- und Beförderungsbedingungen und diesen AGB. Das Ticket ist nicht übertragbar, der nachträgliche Umtausch gegen ein anderes Ticket und die Änderung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich. Tickets, die nicht an den oben genannten Verkaufsstellen erworben wurden, verlorene Tickets, sowie Tickets, die missbräuchlich erworben oder verwendet werden, werden gesperrt. Jede missbräuchliche Verwendung eines Tickets hat darüber hinaus die Einhebung eines Straftarifs in der Höhe des doppelten Tageskartenpreises (Normaltarif) zur Folge.

Beim Erwerb von Skipässen werden pro ausgestellter Karte € 2,00 als Einsatz für die KeyCard eingehoben. Bei der Rückgabe des Skipasses an der Kassa oder den dafür vorgesehenen Automaten wird dieser Betrag rückerstattet. Bei beschädigten Tickets ist keine Rückerstattung möglich. Bei der Ticketausgabe an Verkaufsautomaten und bei einigen Sonderkarten wird kein Einsatz eingehoben und rückerstattet.

 
3. Webshop

Bestimmte Tickets können im Onlineshop (skisport.com/Hochkoessen/de/Tickets-und-Preise/Onlineshop) erworben werden. Die Zugangsberechtigung kann auf verschiedene Arten erlangt werden:

  • Aufladung: hier wird die Zugangsberechtigung auf eine KeyCard gespeichert. Um diesen Dienst in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine aktuelle KeyCard bei der sich die Datenträgernummer auf der Rückseite der Karte be- findet.

  • Abholung: nach dem Bestellvorgang erhält der Kunde eine Buchungsbestäti- gung mit einem QR-Code. Mit diesem QR-Code ist eine Abholung der bestell- ten Skitickets an den Verkaufsautomaten (Einwegticket) oder an den Kassen (KeyCard-Einsatz € 2,00) möglich.

  • Postzustellung: bei manchen Tickets wird Ihnen auch eine Postzustellung an- geboten. Hier wird der KeyCard-Einsatz beim Ticketkauf berücksichtigt und Ihnen das Ticket per Post zugesendet.

Eine Buchungsmöglichkeit besteht nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandenen Pflichtfelder. Der Kunde ist für die korrekte Eingabe der Daten, insbesondere der Datenträgernummer (KeyCard-Nummer) allein verantwortlich und nimmt zur Kenntnis, dass bei fehlerhafter Eingabe eine Freischaltung des Datenträgers nicht funktioniert.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Bestellvorgang nach Betätigung des Bezahl-Buttons nicht mehr storniert oder rückgängig gemacht werden kann.

Die elektronische Durchführungsbestätigung (Bestellbestätigung per E-Mail) von den Unterberghornbahnen GmbH & CoKG dient als einziger zulässiger Nachweis der ordnungsgemäß getätigten Buchung und ist daher vom Kunden mitzuführen und im Fall von Reklamation bei den Kassen des Betreibers zusammen mit dem gebuchten Datenträger vorzuweisen.

Die Bezahlung im Online-Shop erfolgt mittels Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder SOFORTüberweisung. Der Betrag wird Ihrer Kreditkarte mit Bekanntgabe des Verwendungszweckes sofort belastet bzw. sofort von Ihrem Konto abgebucht.

Die gebuchte Leistung kann frühestens 30 Minuten nach Erhalt der Durchführungsbestätigung bei Wiederaufladung einer vorhandenen KeyCard in Anspruch genommen werden. Ab diesem Zeitpunkt wirkt die Freischaltung des Datenträgers grundsätzlich auf allen Zugangskontrollsystemen im gebuchten Skigebiet.

Eine Fehlfunktion eines Skipasses ist umgehend an der nächsten Kassa zu melden. Spätere Reklamationen hinsichtlich Funktion und Verrechnung können nicht berücksichtigt werden.

Wir ersuchen um korrekte Eingabe der Geburtsdaten von Kindern und Jugendlichen –

es werden Alterskontrollen im Skigebiet durchgeführt!

 
4. Verlust von Tickets

Grundsätzlich werden verlorene Skipässe nicht ersetzt. Der Verlust von Skipässen kann jedoch bei den Kassen der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG gemeldet werden. Bei Tages- und Mehrtagesskipässen ist bei Vorlage des ursprünglichen Kassabeleges, eine Neuausstellung gegen eine KeyCard-Gebühr von € 2,- möglich. Die verlorenen Karten werden gesperrt. Ohne Kaufbeleg muss eine Karte zum Grup- pentarif erworben werden. Beim Verlust einer Saisonkarte    kann unter Vorlage eines Ausweises und Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr von € 25,- diese neu ausgestellt werden, die verlorene Karte wird gesperrt.
Im Fall einer vergessenen Saisonkarte muss eine Tageskarte in der Höhe von
€ 10,00 erworben werden. Die vergessene Saisonkarte wird für diesen einen Tag gesperrt!

 
5. Rückvergütung

Ist der Kunde an einer (weiteren) Nutzung des Fahrausweises durch Unfall oder Krankheit gehindert, besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung. Die Bergbahn kann jedoch nach ihren internen Richtlinien bei Vorlage eines Attestes eines niedergelassenen Arztes oder Krankenhauses bei Unfall oder Krankheit (welches bestätigt, dass der Kunde für die restliche Gültigkeitsdauer des Fahrausweises keinen Wintersport mehr ausüben kann) und gegen Rückgabe des Fahrausweises noch vor Ablauf der Gültigkeitszeit kulanzmäßig eine anteilige Vergütung erbringen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. 
Für Tageskarten und Einzelfahrkarten (z.B. Fußgänger) kann auch diese kulanzweise Vergütung nicht erfolgen.

Die bekannt gegebenen Anfangs- und Enddaten einer Saison sind keine „Fixtermine“ und hängen z.B. von der Witterung ab. Bei der Rückvergütung von Saisonkarten ist der Betrag je nach Datum der Rückgabe gestaffelt. Für jeden Fall der Rückvergütung richtet sich der Rückvergütungswert nach dem Verhältnis des Kaufwertes und der Benützungsdauer des Skipasses. Eine Rückvergütung einer Saisonkarte ist jedenfalls ausgeschlossen, wenn die Saisonkarte schon an 15 Tagen oder öfter benutzt wurde. Für Saisonkarten, die nach dem 28.02. bei der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG einlangen, erfolgen ausnahmslos keine Rückvergütungen mehr.

Wurde die Saisonkarte in der ganzen Saison verletzungs- oder krankheitsbedingt nicht benutzt, wird diese rückvergütet (zum Verkaufspreis). Jedoch wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro eingehoben.

Die Nichtausnützung eines Tickets aufgrund von Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehenen Abreisen, Krankheit, Betriebsunterbrechungen, Sperrung von Skianlagen (Skiabfahrten), Sperrung von ganzen Anlagen, Sperrung von einzelnen Aufstiegshilfen und allen Aufstiegshilfen aus welchen Gründen auch immer, vorzeitige Einstellung des Liftbetriebes oder ähnliches geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer. Insbesondere die Einstellung des Betriebes aufgrund höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen aufgrund technischer, gesundheitlicher (Pandemie, Epidemie, und ähnlichen) oder sonstigen Gründen, geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer, soweit diese Sperrung nicht durch grobes Verschulden der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG veranlasst wurden.

Es können nicht immer und jederzeit alle Anlagen/Pisten durchgehend geöffnet werden; dies war und ist seit Beginn des kommerziellen Wintersports im gesamten Alpenraum jedes Jahr in jedem Skigebiet üblich und bekannt. Das Angebot an nutzbaren Anlagen kann sich sowohl täglich als auch im Laufe des Tages ändern. Das jeweilige zur Verfügung stehende Angebot wird (tages)aktuell an den jeweiligen Kassen, an den elektronischen Panoramatafeln, sowie auch im Internet ausgewiesen. Wenn die Ausübung des Wintersports in einem geringeren Umfang noch möglich ist, führt die Einschränkung des Angebots zu keinem Anspruch auf Reduktion oder Rückvergütung des für einen Skipass bezahlten Entgelts. Schadenersatzansprüche des Inhabers eines Skipasses aus diesen Gründen sind ebenfalls ausgeschlossen.

 
6. Bergung von Verletzten

Die Bergung von Verletzten wird seitens der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG organisiert und in Zusammenarbeit mit deren Partnern durchgeführt, sofern die Verletzung während der Betriebszeiten zustande kommt. In Relation zum Bergeaufwand wird danach ein Kostenersatz verrechnet.

 
7. Pistenreservierungen

Grundsätzlich sind Pistenreservierungen nur nach Verfügbarkeit möglich. Die Zusage einer solchen Reservierung erfolgt ausschließlich im Ermessen der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG. Die Reservierung einzelner Pisten für Schulungs-, Trainings- und Rennveranstaltungen hat in schriftlicher Form (per email) zu erfolgen. Die Reservierung muss von der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG schriftlich bestätigt werden und wird erst Unterzeichnung der Renn- und Trainingsvereinbarung gültig.

Zur Gewährleistung eines gefahrenlosen sowie ungehinderten Kundenverkehrs ist jegliches Auflegen und Aufstellen von Gegenständen oder Behelfnissen (im Besonderen auch Lehr-/Lernbehelfnissen) sowie das Stecken, Bohren von Stangen, Absperrungen etc. außerhalb der reservierten und tatsächlich zugewiesenen Pisten, Pistenabschnitte oder anderer Teilflächen verboten.

Beim Setzen von Stangen und Absperreinrichtungen innerhalb der zugewiesenen Flächen darf diese nur in die aufliegende Schneedecke verankert und nicht in den Boden gebohrt werden. Bei Verlassen des reservierten Pistenabschnittes ist dieser von allen aufgelegten und aufgestellten Gegenständen und Behelfnissen, gesteckten oder gebohrten Stangen und Absperrungen etc. zu räumen, sodass die Piste/Strecke wieder von den Wintersportlern und Pistenbenützern gefahrenlos und ungehindert benutzt werden kann.

 
8. Fun-Sport/Sondereinrichtunge

Die Nutzbarkeit der Einrichtung von Sonderskiflächen kann teilweise oder zur Gänze eingeschränkt sein. Diese Einschränkungen ergeben keinen Anspruch auf Rückerstattung, Preisminderung oder Verlängerung der Benutzung des Skipasses.

 
9. Gerätestunden

Bei außerplanmäßigen Einsätzen unserer Mitarbeiter unter Einsatz von Pistengeräten oder Ski-Doos/Quads kommen die jeweils gültigen Verrechnungssätze zur Anwendung. Für alle Geräteeinsätze werden mindestens 20 Minuten verrechnet.

 
10. Güter- und Tiertransport mittels Seilbahnen

Für den Transport von Gütern wird seitens der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG eine Gebühr eingehoben. Die Verrechnung erfolgt monatsweise im Nachhinein. Ein Haftungsanspruch für Transportschäden ist ausgeschlossen.

Tiertransporte bedürfen ebenfalls den Kauf eines Tickets und müssen entsprechend verwahrt sein.

Für Hunde besteht im Ski- und Almgebiet generell Leinenpflicht, während des Transportes und in geschlossenen Räumen sämtlicher Anlagen auch Beißkorbzwang. Für etwaige Personen- und Sachschäden ist der Tierbesitzer zur ungeteilten Hand haftbar.

 
11. Skidoo/Quad-Fahrten

Der Betrieb von Skidoos/Quads auf den Pistenflächen der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG ist nur nach Zustimmung der betroffenen Grundbesitzer und der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG gestattet, welche seitens des Skidoo- Betreibers selbst einzuholen ist. Skidoos/Quads müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden, Warn- und Notstoppvorrichtungen müssen entsprechend montiert sein. Der Lenker muss über eine entsprechende Ausbildung und Unterweisung sowie allfällige notwendige behördliche Genehmigungen verfügen. Der Betreiber des Skidoos/Quads hat dafür zu sorgen, dass eine Inbetriebnahme durch unbefugte nicht möglich ist. Im Fall von Sach- oder Personenschäden liegt die Haftung ausschließlich beim Betreiber des Skidoos/Quads.

 
12. Paragleiter

Paragleit-Starts sind nur auf dem von der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG- ausgewiesenen Bereicherlaubt.

Startberechtigt sind nur Piloten mit gültigem Paragleiterschein, zugelassenem und haftpflichtversichertem Fluggerät und einer gültigen Tages- oder Saisonkarte. Start und Landung sind ausschließlich auf den gekennzeichneten Flächen gestattet. Für alle Skipisten besteht ausdrückliches Start- und Landeverbot während der Betriebszeiten in der Wintersaison. Alle gesetzlichen Höhen- und Abstandsbestimmungen sind einzuhalten.

Bei Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmungen kann ein Flug- und/oder Beförderungsverbot seitens der       Flugschule oder der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG ausgesprochen werden.

 
13. Haftung

Die Haftung der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG für Sach- und Vermögens- schäden, die im Zusammenhang mit der Benützung der Lift- und Pistenanlagen entstehen, wird im Falle der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Betreiber der Liftanlagen sind in keinster Weise verantwortlich für Gegenstände, die dem Kunden im Skigebiet abhandenkommen. Im Falle einer möglichen Verschmutzung der Bekleidung bei der Benützung der Liftanlagen trifft den Betreiber keine Wiedergutmachungspflicht.

Die allfällige Haftung gegenüber Kunden, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. während der Benutzung der Lift- und Pistenanlagen trifft ausschließlich jene Liftgesellschaft, in dessen Skigebiet sich ein solcher Vorfall ereignet. Eine Haftung für andere Liftgesellschaften, die dieselbe Verbundkarte nutzen, besteht grundsätzlich nicht. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt jeweils nur mit jener Liftgesellschaft zustande, deren Lift- und Pistenanlagen der Kunde zum Zeitpunkt des Vorfalles benutzt.

 
14. Erwerbsmäßige und werbliche Tätigkeiten

Jede erwerbsmäßige und werbliche Tätigkeit auf Anlagen, Pisten und Skiabfahrten sowie Parkflächen der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG muss von dieser, ausdrücklich genehmigt werden. Das Anbringen von Werbetafeln, Panoramakameras und sonstiger Werbung darf nur mit Zustimmung  der  Unterberghornbahnen GmbH & CoKG erfolgen. Zuwiderhandlungen können ebenfalls den Ausschluss der Beförderung und den ersatzlosen Entzug des Tickets zur Folge haben. (Punkt 2)

 
15. Datenverarbeitung

Durch den Abschluss des Beförderungsvertrages erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm der           Unterberghornbahnen GmbH & CoKG zur Verfügung gestellten Daten in weiterer Folge von dieser zu Werbezwecken verarbeitet und verwendet werden dürfen. Die Zustimmung der Verwendung solcher Daten kann jederzeit in schriftlicher Form widerrufen werden. Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung der Leistungen der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG erforderlich sind oder der Kunde freiwillig zur Verfügung stellt.

Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm bei der  Buchung eingegebenen Daten zur Durchführung       des Buchungs- und Zahlungsvorganges gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten können zu Kontrollzwecken auch mit externen Systemen abgeglichen werden. Der Kunde stimmt ebenso einer Weitergabe dieser Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen (DSGVO) an die jeweiligen Partnergesellschaften der jeweiligen Saisonkarte zu. Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zustimmung jederzeit widerrufbar ist.

Der Kunde hat die Möglichkeit der Datenübertragung über sichere Datenverbindungen (SSL) in seinem Bereich selbst zu schaffen. Seitens der beteiligten Unternehmen erfolgt die Übermittlung, zumindest der für die Zahlungsabwicklung notwendigen Daten, jedenfalls über sichere Datenleitungen.

Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Übermittlung der Zahlungsbestätigung ins Zahlungssystem und - nach deren Zahlungsfreigabe – zur Abbuchung des jeweils fälligen Rechnungsbetrages im Einziehungsermächtigungs- verfahren der gewählten Zahlungsart.

Alle am Buchungsvorgang beteiligten Unternehmen unterliegen dem Fernmeldegeheimnis und den Verpflichtungen des DSGVO.

Bei Buchungen von Tickets werden die eingegeben Daten elektronisch verarbeitet. Der Kunde wird per E-Mail über neue Dienstleistungen und Skiangebote informiert. Dieser Service ist kostenlos und jederzeit kündbar.

Der Schutz der personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubten, rechtswidrigen und auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation.

Die Unterberghornbahnen GmbH & CoKG übernimmt aber keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG verursachten Fehler bei der  Daten- übertragung und/oder autorisiertem Zugriff durch Dritte. Die Daten werden nicht länger aufbewahrt, als diese zur Erfüllung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist.

 
16. Informationen zum Referenzfoto

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden.

Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten mit einem 50% Aufpreis zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.

 
17. Wertgutscheine

Wertgutscheine enthalten aufgrund der fehlenden Zuordnung des Leistungsinhalts keine Mehrwertsteuer. Die Einlösung der Wertgutscheine kann ausschließlich bei der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG erfolgen. Andere Leistungen wie z.B. Unterkünfte oder Hüttenbesuche können damit nicht beglichen werden. Beträgt der Wert des Wertgutscheines mehr als die in Anspruch genommene Leistung, so wird ein neuer Wertgutschein mit dem Restwert generiert. Eine Bargeldauszahlung ist nicht möglich. Die Wertgutscheine können mittels Kreditkarte oder Sofort-Überweisung erworben werden. Die Gutscheine „per Post“ werden versandkostenfrei zugesendet (ca. 3-5 Werktage im Inland). Für eine allfällige Verspätung der Zustellung auf dem Postweg wird keine Haftung übernommen.

Wertgutscheine sind übertragbar. Verlorene Wertgutscheine werden nicht ersetzt!

 

18. Fotohinweise

Zum Zweck der Dokumentation und Darstellung unserer Aktivitäten werden im Zuge von Veranstaltungen entweder durch uns oder durch von uns beauftragte Fotografen Fotos und Videoaufnahmen angefertigt, die im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit auf unserer Website, in Social Media Kanälen sowie in Print Medien veröffentlicht werden, um    auf diese Weise unseren Geschäftspartnern und Kunden sowie interessierten Personen einen Einblick in unsere Aktivitäten zu vermitteln und unseren Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Wir stützen uns bei der Verarbeitung dieser Daten auf unser berechtigtes Interesse im Sinne des Art 6 Abs 1 lit f DSGVO sowie auf §§ 12, 13 DSG unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Die angefertigten Aufnahmen werden der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung auf unserer Website, in sozialen Medien und in Printmedien zugänglich gemacht. Eine darüberhinausgehende Verwendung dieser Aufnahmen zu einem anderen Zweck erfolgt nicht. Die Daten werden auch nicht an Empfänger weitergegeben, die mit diesen Daten eigene Zwecke verfolgen. Eine Übermittlung der Daten durch den Verantwortlichen an Drittländer erfolgt nicht. Die Bild- und Videoaufnahmen werden bis zum Ende des dritten Jahres nach   der letzten Verwendung gespeichert, da erst danach angenommen werden kann, dass sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.

Einzelne Bildaufnahmen, insbesondere mit Personen des öffentlichen Lebens, können für Archivzwecke auch länger gespeichert werden. Die Prüfung eines Löschbegehrens im Einzelfall bleibt hiervon unberührt. Als betroffene Person steht Ihnen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an: Unterberghornbahnen GmbH & CoKG; Thurnbichl 47, A-6345 Kössen Email: koessen@skisport.com.Das Recht auf Löschung können Sie bereits während der Veranstaltung wahrnehmen, indem Sie den Fotografen nach einer Aufnahme Ihrer Person unverzüglich ersuchen, Ihnen das Foto oder die Videoaufnahme zu zeigen und sofort zu löschen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Interessen in sonstiger Weise verletzt worden sind, steht es Ihnen frei, bei einer Aufsichtsbehörde, in Österreich ist dies die Datenschutzbehörde, Beschwerde zu erheben.

 
19. Sonstige Bestimmungen

Es gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die allgemeinen Beförderungs- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anlagen und Pisten. Der Kunde verpflichtet sich, diese im Vorhinein zur Kenntnis zu nehmen und gegen diese nicht zu verstoßen sowie den Anweisungen des jeweiligen Liftpersonals Folge zu leisten. Insbesondere sind die speziellen Beförderungsvorschriften von Kindern unter 14 Jahre bzw. unter einer Körpergröße von 110 cm zu beachten.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass das Verlassen der präparierten und ausgewiesenen Trassen und Pisten (z.B. auch Tiefschnee- und Buckelpisten) sowie das Befahren der angrenzenden Waldflächen grundsätzlich verboten ist. Ein Zuwiderhandeln ist strafbar (§ 33 Forstgesetz); außerdem ist eine Haftung für daraus resultierende Schäden ausgeschlossen.

Die FIS-Pistenregeln sowie die Regelungen für Skitourengeher stellen ebenso einen Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar und sind vom Benützer der Lift- und Pistenanlagen einzuhalten.

Es gilt österreichisches Recht. Der sachlich zuständige Gerichtsstand wird am Firmensitz der Unterberghornbahnen GmbH & CoKG bestimmt.

 

Stand: März 2024